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Fass ohne Boden > Politik > Gleicher Lohn für Pflegekräfte: Sozialminister Rauch setzt ein Zeichen
Politik

Gleicher Lohn für Pflegekräfte: Sozialminister Rauch setzt ein Zeichen

Ab dem 1. Oktober erhalten Pflegekräfte in Österreich das gleiche Honorar wie Ärzte für die Begutachtung von Pflegegeld. Sozialminister Johannes Rauch hat dies in einem neuen Erlass festgelegt, um die Arbeit der Pflegekräfte stärker anzuerkennen. Zudem gibt es seit September Verbesserungen für pflegende Angehörige.

Johannes Rauch - Sepa Media - Martin Juen
Johannes Rauch - Sepa Media - Martin Juen
Redaktion
Redaktion
4. September 2024
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2 Min Read

Pflegekräfte, die den Pflegeaufwand von Bedürftigen beurteilen, wurden bisher im Vergleich zu Ärzten schlechter bezahlt. Das Honorar lag um 20 Euro niedriger. Dies wird sich nun: Ab 1. Oktober erhalten alle Begutachter 90 Euro pro Einsatz, egal ob sie Pflegekräfte oder Ärzte sind. Sozialminister Rauch (Grüne) hält in einer Presseaussendung fest: „Gleiches Geld für gleiche Arbeit.“

Contents
  • Neue Regelungen sahen Anpassungen vor
  • Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Mehr Flexibilität
  • Fazit und Ausblick
  • Quelle

Neue Regelungen sahen Anpassungen vor

Seit Juli dürfen diplomierte Pflegekräfte auch Erstbegutachtungen durchführen, eine Aufgabe, die zuvor ausschließlich Ärzten vorbehalten war. Inzwischen werden 36 Prozent aller Begutachtungen von Pflegepersonal durchgeführt. Diese Änderung führte zu schnelleren Abläufen und einer besseren Einschätzung des Pflegebedarfs durch die Pflegekräfte.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Neben der Anpassung der Honorare gibt es auch Erleichterungen für pflegende Angehörige. Seit dem 1. September können diese die Ersatzpflege bereits tageweise in Anspruch nehmen. Vorher wurde der Kostenersatz nur ab drei aufeinanderfolgenden Tagen gewährt. Dies soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, flexibler Auszeiten zu nehmen, ohne die Pflegequalität zu gefährden.

Mehr Flexibilität

Pflegende Angehörige können nun beispielsweise wöchentlich einen freien Tag einlegen und erhalten dafür eine Erstattung. Der jährliche Höchstbetrag für diese Unterstützung liegt, je nach Pflegestufe, zwischen 1.200 und 2.500 Euro. Sozialminister Rauch hält fest: „Ab sofort kann Kostenersatz auch tageweise beantragt werden. Dadurch geben wir pflegenden Angehörigen mehr Möglichkeiten, sich eine Pause zu gönnen.“

Fazit und Ausblick

Rauch reagiert auf die steigende Belastung von Pflegekräften und Angehörigen und setzt ein klares Zeichen für die Anerkennung ihrer Arbeit.

Trotz dieser Angleichung bei den Honoraren verdienen Pflegekräfte nach wie vor deutlich weniger als Ärzte. Die Lohnschere bleibt groß, und Pflegekräfte, die eine zentrale Rolle in der Gesundheitsversorgung spielen, werden in vielen Bereichen weiterhin unterbezahlt. Die aktuelle Maßnahme des Sozialministeriums ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber sie kann die grundsätzliche Problematik der schlechten Bezahlung in der Pflege nicht lösen.

Quelle

BMSGPK

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