Auf einen Blick: Bundesminister Norbert Totschnig spielt in der Beantwortung der Anfrage 5756/AB (Bezug auf 6361/J) den machtlosen Beobachter. Der Abgeordnete Thomas Spalt (F) thematisiert die „Schein-Offizialität“ eines privaten Vereins, der sich als staatlicher „Klimarat“ tarnt. Das Ministerium kapituliert vor der Begrifflichkeit und sieht keinen Handlungsbedarf gegen die Vereinnahmung staatlicher Bezeichnungen.
Das Problem: Ein privater Verein nutzt die Bezeichnung „Klimarat“, um in der Öffentlichkeit den Anschein einer offiziellen staatlichen Mission zu erwecken. Besonders brisant: Treffen mit der ehemaligen Ministerin Leonore Gewessler werden medial so aufbereitet, dass die Grenze zwischen privatem Lobbyismus und staatlich legitimierten Prozessen verschwimmt.
Die Kapitulation: ÖVP-Minister Totschnig stellt klar, dass sein Ressort nicht gedenkt, gegen diesen Etikettenschwindel vorzugehen.
- Die Begründung ist bürokratischer Minimalismus: “Die Bezeichnung „Klimarat“ stellt einen allgemeinsprachlichen Begriff dar, dessen Verwendung nicht ausschließlich einer bestimmten Institution vorbehalten ist.”
- Eine rechtliche Grundlage, Dritten die Nutzung zu untersagen, bestehe laut Ministerium schlichtweg nicht.
Was das Ministerium sagt: Das Ressort streitet jede aktive Unterstützung des Vereins ab. Die Trennung zwischen ehemaligem Amt und privater Vereinstätigkeit sei Privatsache.
- Keine Bereitstellung von Räumen, Ressourcen oder Personal für Treffen mit Ex-Ministerin Gewessler.
- Kein Zugriff auf offizielle Daten oder Kontakte aus der staatlichen Phase des Klimarats bekannt.
- Keine Sondervereinbarungen, die Ex-Amtsträger als „Brücke“ zum Ressort legitimieren.
- Empfehlungen des Vereins werden angeblich nicht anders gewichtet als Eingaben anderer privater Gruppen.
Zwischen den Zeilen: Totschnig wäscht seine Hände in Unschuld. Er betont, dass das BMLUK keinen Einfluss auf die private Tätigkeit ehemaliger Regierungsmitglieder habe.
- Auch das Vereinsgesetz 2002 sehe keine Sonderregelungen für Ex-Minister vor.
- Dass ein privater Verein durch die Namenswahl die Integrität zukünftiger Bürgerbeteiligungsprozesse beschädigen könnte, wird als „eigene Verantwortung“ des Vereins abgetan.
Ausweichtaktik: Wenn es um konkrete Geldflüsse oder offizielle Termine seit dem Ausscheiden von Gewessler geht, wird gemauert. Das Ministerium verweist lediglich auf die Beantwortung einer anderen parlamentarischen Anfrage (6302/J). Transparenz nach Aktenlage sieht anders aus.
FoB sorgt für Transparenz (5706/AB zu 6302/J): Die Kernpunkte der Beantwortung:
Die Kernpunkte
- Keine staatlichen Fördermittel: Das Ministerium hat dem privaten Verein weder Geldmittel (Subventionen, Förderungen) noch Sachleistungen (Räume, Druckkosten, Infrastruktur) zur Verfügung gestellt.
- Keine Bevorzugung: Der Verein wird weder als bevorzugter Stakeholder in Gesetzesprozesse eingebunden noch auf den Social-Media-Kanälen des Ressorts beworben.
- Datenschutz gewahrt: Es wurden keine Personalressourcen, Kontakte oder Daten aus dem ehemaligen offiziellen Klimarat-Sekretariat an den Verein übertragen.
- Minimale Kontakte: Einzig bekanntes Treffen war am 28. November 2022 zwischen der damaligen Ministerin Leonore Gewessler und Vereinsmitgliedern. Details zu Inhalten liegen dem heutigen BMLUK nicht vor.
Warum es wichtig ist: Der Fall zeigt, wie wehrlos – oder unwillig – staatliche Institutionen sind, wenn private Akteure sich mit staatlichen Federn schmücken. Wenn der Begriff „Klimarat“ zum Allgemeingut erklärt wird, ist der Weg frei für jede Form der politischer Nachahmung unter dem Deckmantel der Offizialität.
Staatliche Titel sind in Österreich offensichtlich Freiwild.
Frank sagt:

