Wer sagt was: Der EU-Abgeordnete Roberto Vannacci (ESN) kritisierte in seiner Anfrage vom 3. Juli 2026 das spanische Programm scharf, bei dem bis zur Frist am 30. Juni 2026 rund 1,2 Millionen Anträge eingingen. Vannacci verwies auf Warnungen des spanischen Tribunal Supremo, wonach das Dekret 316/2026 gegen den EU-Migrationspakt verstoßen könnte und die anderen Mitgliedstaaten vorab hätten konsultiert werden müssen.
Worum es geht: Roberto Vannacci stellte folgende Fragen:
- Kompatibilität: Ist das spanische Legalisierungsprogramm mit der neuen Rückführungsverordnung und dem EU-Migrationspakt vereinbar?
- Prüfverfahren: Hat die Kommission eine formelle Prüfung des Königlichen Dekrets 316/2026 eingeleitet oder geplant?
- Einheitlichkeit: Welche Schritte unternimmt Brüssel, um eine einheitliche Anwendung der Rückführungsregeln vor deren Inkrafttreten sicherzustellen?
Kein Zufall: Brüssel verweist auf die am 1. Juni 2026 vereinbarte neue Rückführungsverordnung, welche die bisherige Richtlinie 2008/115/EG ersetzen wird. Die Kommission kündigt an, die Einhaltung des EU-Rechts künftig über den Schengen-Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus zu kontrollieren. Eine explizite rechtliche Prüfung oder gar ein Stopp des spanischen Alleingangs wurde in der Antwort jedoch nicht in Aussicht gestellt.
Worum es geht: Die EU-Kommission unter Kommissar Magnus Brunner sieht die Legalisierung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger primär als nationale Kompetenz der Mitgliedstaaten. Trotz der massiven Auswirkungen auf das schengenweite Sicherheitssystem betont die Brüsseler Behörde, dass nationale Aufenthaltstitel kein automatisches Recht auf EU-weite Freizügigkeit gewähren. Wer mit einem spanischen Dokument in einem anderen EU-Land ohne Aufenthaltsrecht aufgegriffen wird, muss laut Brunner zwingend nach Spanien zurückkehren.
Die EU schaut weg, während Spanien bei 1,2 Millionen Migranten vollendete Tatsachen schafft.
Frank sagt:
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