Worum es geht: Die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen hat am 9. September 2026 das „Gesetz über erschwinglichen Wohnraum“ (Affordable Housing Act) vorgestellt. Damit schafft der EU-Apparat einen rechtlichen Rahmen, der es Städten und Gemeinden erleichtern soll, massiv in den privaten Wohnungsmarkt einzugreifen. Ziel sind vor allem Kurzzeitmieten und leerstehende Immobilien in sogenannten „Gebieten mit Wohnungsstress“.
Das große Ganze: Laut einer Eurobarometer-Umfrage sehen mehr als 50 % der Stadtbewohner in Europa die Wohnkosten als dringendes Problem. Die Kommission reagiert darauf mit einem Gesetz, das den Behörden die nötige „Rechtssicherheit“ geben soll, um die Nutzung von Wohnraum für andere Zwecke als den Hauptwohnsitz einzuschränken. Bisher scheiterten solche lokalen Verbote oft an den Freiheiten des EU-Binnenmarkts.
- Nachweispflicht: Behörden müssen belegen, dass Kurzzeitvermietungen seit mindestens drei Jahren erhebliche negative Auswirkungen auf die lokale Erschwinglichkeit haben.
- Methodik: Ein gemeinsamer europäischer Rahmen soll definieren, was genau als „Gebiet mit Wohnungsstress“ gilt.
- Eigentumsschutz: Beschränkungen beim Erwerb von Immobilien dürfen nicht rückwirkend gelten, zudem müssen Übergangsregelungen für Investoren geschaffen werden.
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist für so viele unserer europäischen Bürgerinnen und Bürger ein Problem. Arbeiter und Studenten können es sich nicht leisten, dort zu leben, wo sie arbeiten und studieren. Aber vor allem geht es um Fairness.
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission
Zwischen den Zeilen: Während die EU-Bürokratie von „Fairness“ und „Menschenwürde“ spricht, bedeutet das Gesetz im Kern eine stärkere Kontrolle über privates Eigentum. Anstatt die Baukosten durch den Abbau von EU-Vorschriften zu senken, konzentriert sich Brüssel darauf, die Nutzung bestehender Wohnungen durch Zweitwohnsitzbesitzer oder Vermieter auf Plattformen wie Airbnb zu reglementieren.
Was hängen bleibt: Das Gesetz ist Teil eines größeren „Europäischen Plans für erschwinglichen Wohnraum“. Parallel dazu empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, Genehmigungsverfahren für Neubauten zu beschleunigen und Gebäude schneller umzuwidmen. Dennoch bleibt der Fokus auf der Regulierung des Bestands, was den Druck auf den freien Markt weiter erhöhen dürfte.
Wenn Brüssel von Rechtssicherheit spricht, meint es meistens die Erlaubnis für Behörden, tiefer in die Taschen und Rechte der Eigentümer zu greifen.
Frank sagt:

