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„Ausländer raus“ straffrei

"Deutschland den Deutschen!" - Staatsanwalt Wels stellt Ermittlungsverfahren ein.

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In drei Zeilen: Die Staatsanwaltschaft Wels hat die Ermittlungen gegen vier Mitglieder der Freiheitlichen Jugend wegen des Singens von „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ zu Gigi D’Agostinos „L’amour toujours“ komplett eingestellt. Dieser Text wurde am 29. November 2025 in einem Gasthaus in Gosau nach einem FJ-Seminar gesungen. Die Begründung der Justiz: Kein Aufruf zu Gewalt, kein Hass, keine Verletzung der Menschenwürde.

Der Auslöser: Ein öffentlich gewordenes Video zeigte betrunkene junge FPÖler, die den umgetexteten Party-Hit lautstark mitgrölten. Zeugen erstatteten Anzeige wegen Verhetzung und nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Die Staatsanwaltschaft forschte vier Verdächtige aus und ermittelte zusätzlich gegen unbekannt.

Wer sagt was:

  • Die Staatsanwaltschaft Wels erklärt, allein das Singen des Textes erfülle keinen Straftatbestand.
  • Gleichzeitig werden möglicherwiese gezeigte Hitlergrüße als bloße Tanzbewegungen im Videomaterial bewertet.
Das aktuelle Posting zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wels
Das aktuelle Posting zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wels

Das Sittenbild: Während Zeugen von ausgestreckten rechten Armen berichteten, erkennt die Justiz nur rhythmische Armbewegungen zum Italo-Discohit. Die FPÖ-Jugend distanzierte sich nicht inhaltlich, sondern betonte lediglich, der Lokalbesuch sei kein offizieller Seminar-Teil gewesen.

Warum das wichtig ist: Die aktuelle Entscheidung setzt ein klares Signal: Patriotische bis fremdenfeindliche Parolen sind in Österreich gerichtlich schwer zu fassen, solange sie nicht explizit zu Gewalt aufrufen. Und die Steuerzahler finanzieren monatelange Ermittlungen, die letztlich im Nichts enden.

Das große Ganze: Der Fall reiht sich ein in eine Serie umgetexteter Party-Hits mit migrationskritischen Parolen, die regelmäßig für Empörung sorgen – auf Festen von rechten Jugendorganisationen bis zu studentischen Feiern. Die Staatsanwaltschaft Wels hat nun eindeutig festgestellt, dass Patrioten tatsächlich singen dürfen, für was sie stehen – nämlich für den Erhalt ihres Landes für die jetzigen Staatsbürger.

Frank sagt:
„Patrioten dürfen also doch singen, was sie denken.“

Link:
Posting zur aktuellen Entscheidung der Sta Wels auf Bluesky


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