In drei Sätzen: In ihrer Beantwortung der Anfrage „Genderforschung an den Universitäten“ gesteht die Ministerin Eva-Maria Holzleitner gegenüber Manuel Litzke schwarz auf weiß ein: Es gibt kein einziges Gesetz, das definiert, was „Geschlechterforschung“ überhaupt sein soll. Obwohl der Staat die Universitäten per Gesetz zu diesen Strukturen verpflichtet und die Mittel fließen, gibt die Ministerin keine einzige Zahl preis.
Was die Ministerin antwortet: Es gibt keine gesetzliche Definition des Begriffs. „Geschlechterforschung“ werde „nach allgemeinem Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte“ ausgelegt. Verbindliche Erlässe oder Auslegungsrichtlinien gebe es nicht – wegen der Universitätsautonomie.
Forschung im Blindflug: Das Ministerium finanziert einen Forschungsbereich, den es rechtlich nicht greifen kann. Während Steuerzahler für exakte Ergebnisse aufkommen müssen, herrscht in der Bürokratie das Prinzip der Beliebigkeit.
- Keine Richtlinien: Verbindliche Erlässe oder Vollzugshinweise fehlen komplett, was Tür und Tor für ideologische Willkür öffnet.
Autonomie als Steuerzahler-Falle: Wenn es um die Kontrolle von Effizienz und Kosten geht, zieht sich das Ministerium auf die Position des passiven Zahlmeisters zurück. Die Autonomie der Universitäten dient hier als perfektes Schutzschild gegen Transparenz.
- Teure Koordination: Die gesetzlich erzwungenen Organisationseinheiten dienen primär der “Vernetzung” und “Sichtbarmachung”. Mit anderen Worten: Ein klassischer Selbstzweckapparat.
- Keine einheitliche Erfassung: Detailfragen zu Personal und Sachkosten werden mit Verweis auf die Universitäten abgewehrt, statt politische Verantwortung für die Mittelverwendung zu zeigen.
Zentrale Aussage: Fragen zu Kosten, Personal, wissenschaftlichen Ergebnissen, Evaluierungen und messbaren Effekten auf die Gleichstellung fallen laut Ministerium in die Autonomie der Universitäten. Das Ressort selbst sieht sich dafür nicht zuständig und verweist nur auf Stellungnahmen der Unis.
Beispiel Universität Wien
- 644 Publikationen (2021–2025) in Genderforschung
- 284 beteiligte Wissenschafter aus 18 Fakultäten
- 29 Drittmittelprojekte mit 10,5 Millionen Euro
- Referat Genderforschung: 2,9 administrative Vollzeitstellen
- Kosten des Referats 2025: 240.027 EUro pro Jahr
Warum das wichtig ist: Wenn der Staat Millionen für Felder ausgibt, die er nicht einmal definieren kann, ist das organisierte Steuergeldverschwendung unter dem Deckmantel der Wissenschaftsfreiheit.
Kein Plan. Keine Definition. Aber ein Geldregen.
Frank sagt:
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