Hearing des Verfassungsausschusses zum Volksbegehren Covid Strafen

Sujetbild-Corona Bestimmungen Klaus Hausmann - Pixabay
Redaktion

In Wien fand heute ein Hearing des Verfassungsausschusses zum Volksbegehren statt, das von Robert Marschall initiiert wurde. Die Forderung: Rückzahlung aller während der COVID-19-Pandemie verhängten Strafen.

Kritik an Rückforderung

„Zigtausende“ Strafen seien laut den 101.652 Unterzeichnern zu Unrecht ausgesprochen worden, so die Kritik am staatlichen Vorgehen während der Pandemie. Marschall argumentiert, dass COVID-19 „manchmal nur eine Grippekrankheit“ sei, und vertritt die Meinung, die politischen Maßnahmen seien „kontraproduktiv oder sinnlos“ gewesen. „Es gibt Beispiele, wie in Slowenien, wo Rückzahlungen bereits umgesetzt wurden“, betont er.

Bedenken und Warnungen

Ein Großteil der geladenen Experten zeigte Bedenken hinsichtlich der Forderungen des Volksbegehrens. Aus Sicht von Albert Posch, Leiter des Verfassungsdiensts im Bundeskanzleramt, sei es verfassungsrechtlich nicht geboten, die Strafen rückabzuwickeln. Er betont, dass frühere rechtskräftige Entscheidungen von der Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen unberührt bleiben. Waltraud Bauer-Dorner, vom Verfassungsdienst der Steiermärkischen Landesregierung, warnt vor den rechtlichen Folgen einer neuen gesetzlichen Grundlage für eine Rückabwicklung.

Gespaltene Meinungen

Während Nikolaus Scherak (NEOS) eine Generalamnestie für bestimmte Strafen unterstützt, hält Romana Deckenbacher (ÖVP) fest: „Mit damaligem Wissensstand waren alle Maßnahmen richtig.“ Sie betont, dass weltweit über 7 Millionen Menschen an COVID-19 verstorben sind. Alois Stöger (SPÖ) unterstreicht die Bedeutung des Rechtsstaates und lehnt das Volksbegehren ab, während Susanne Fürst (FPÖ) überzeugt ist, dass es rechtskonforme Möglichkeiten zur Rückzahlung gibt. „Es ist politisch geboten, den angerichteten Schaden wiedergutzumachen“, fordert Fürst.

Rechtsstaat versus Volksbegehren

Die Debatte um das COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren spiegelt die anhaltenden Spannungen zwischen politischen Entscheidungen, verfassungsrechtlichen Bedenken und gesellschaftlichen Erwartungen wider.

Quelle

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