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Pädophiler ÖVP-Aktivist spielt mit Zwölfjährigen: „Schick mir a S******bild“

Redaktion
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9. Mai 2021
Pädophiler ÖVP-Aktivist - Foto Victoria Borodinova - Pixabay und Montomontage ÖVP Laa an der Thaya - Facebook
Pädophiler ÖVP-Aktivist - Foto Victoria Borodinova - Pixabay und Montomontage ÖVP Laa an der Thaya - Facebook
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Exklusiv und hautnah: Das Pädophilen-Drama aus Laa an der Thaya

2019 im August, drei Wochen vor Schulbeginn, unterhielt sich der mittlerweile 35-jährige ÖVP-Aktivist via Snapchat mit einem damals 12-jährigen Buben. Und wie bei einem bereits öffentlich bekannten Fall „spielte“ der Pädophile mit dem Buben „Wahrheit oder Pflicht.“ Doch es ging nicht darum, drei Städte mit dem Anfangsbuchstaben „T“ zu nennen, sondern eine pornografische Darstellung zu erhalten. Konkret hätte der damals 12-jährige „a Schwanzbild“ übermitteln sollen.

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Exklusiv und hautnah: Das Pädophilen-Drama aus Laa an der ThayaKontakt knüpfen: Red Bull für Buben – Zigaretten für KnabenModus Operandi: „Wahrheit oder Pflicht“Bereits bedingte Freiheitsstrafe von sechs MonatenHintergrund: Pornographische Darstellungen MinderjährigerWelle der EntrüstungDu möchtest, dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt?

Der Junge weigerte sich und wandte sich sofort an seine Mutter. Diese reagierte mit ihrem Lebensgefährten prompt und stellte den pädophilen ÖVP-Aktivisten zur Rede. Ähnlich, wie schon vor Gericht, rechtfertigte sich der Erwachsene, er habe geglaubt, dass der Junge 16 Jahre alt gewesen sein soll. Der Lebensgefährte der Mutter wollte dies so nicht hinnehmen, verlieh seiner Stimme Kraft, worauf sich der Pädophile auf devote Art und Weise entschuldigte. Er gab sich erschrocken, eingeschüchtert und wollte lediglich glaubhaft machen, dass es nicht mehr vorkommt. Die Mutter sah von einer Anzeige ab.

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Kontakt knüpfen: Red Bull für Buben – Zigaretten für Knaben

„Viele finden es cool, weil er Sachen herschenkt“, so der betroffene Junge im Interview. Die Mutter des Kindes war während des gesamten Interviews anwesend. Der ÖVP-Aktivist „hängt immer wieder bei der Volksschule in Laa ab“, erörtert der emotional stabile Junge. „Er hat sich das nicht zu Herzen genommen“, so die Mutter. Und in der Tat beeindruckend, wie resilient der Jugendliche heute ist.

Bei diesen Schenkungen geht es um den sogenannten Modus Operandi des pädophilen Täters. Dieser versucht durch gezielte Schenkungen das Vertrauen von Kindern zu erwerben. Und der ÖVP-Aktivist hat nur ein Ziel: Er will die Telefonnummer des Kindes bekommen.

So gab der Lebensgefährte der Mutter an, dass er mindestens seit vier Jahren, wenn nicht sogar länger, von diesen verdächtigen Schenkungen weiß. Gegenüber der Redaktion äußert sich der Mann: „Das ist doch nicht das Alter für so einen Umgang.“

Modus Operandi: „Wahrheit oder Pflicht“

Die Masche des Täters ist immer gleich. Der ÖVP-Aktivist kontaktiert danach seine potentiellen Opfer via Snapchat. Dabei fordert er die jungen Buben und Knaben auf, „Wahrheit oder Pflicht“ zu spielen. Im Verlauf dieses „Spiels“ soll es dann zur Übermittlung von Fotos und Videos des Genitalbereichs kommen. Da es sich um Snapchat-Bild handelt, wird das übermittelte Foto mit der Zeit automatisch gelöscht.

Bereits bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten

Im vergangenen Jahr galt der ÖVP-Aktivist als unbescholten. Mittlerweile ist dies anders. Der Mann aus dem Raum Laa an der Thaya erhielt am Landesgericht Kornneuburg eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Für viele Menschen aus Laa an der Thaya und Umgebung ein Skandalurteil. Im Jänner 2021 veröffentlichte Elias Schuch auf Facebook einen Beitrag, der die genauen Umstände beleuchtete.

Doch der Richter hatte eine klare Botschaft bei der Urteilsverkündung für den 35-jährigen Mann, der seit einem Autounfall, sprechbehindert und motorisch eingeschränkt ist: „Ein zweites Mal ist oha.“ Wohl nur noch eine Frage der Zeit.

In der kommenden Woche werden die politischen Hintergründe näher erörtert. Wir gehen der Frage nach, ob der Serientäter politisch geschützt wurde. Der Anwalt des in Korneuburg verurteilten Täters (1. Instanz) war bis zum heutigen Tag zu keiner Stellungnahme bereit. Trotz der Verurteilung in erster Instanz gilt für ihn die Unschuldsvermutung.

Hintergrund: Pornographische Darstellungen Minderjähriger

Das Strafgesetzbuch, Paragraph 207 „Pornographische Darstellungen Minderjähriger“, sieht vor, dass Erwachsene, die eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person herstellen, anbieten, verschaffen, überlassen, vorführen oder zugänglich machen, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen sind.

Welle der Entrüstung

Die „Fass ohne Boden“-Enthüllung löste eine Welle der Entrüstung aus. Vor zwei Wochen erschien diese Story: ÖVP-Aktivist aus Laa/Thaya: Pädophil, schuldig und politisch geschützt?

Du möchtest, dass die Wahrheit ans Tageslicht kommt?

Dann kannst uns direkt eine E-Mail an redeaktion@fass-ohne-boden.at senden.

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