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Politik

Peinlich: EU-Renaturierung – Nehammer droht mit Nichtigkeitsklage

Redaktion
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17. Juni 2024
Karl Nehammer - Sepa Media - Martin Juen
Karl Nehammer - Sepa Media - Martin Juen
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Bundeskanzler Karl Nehammer warnte den belgischen Ratsvorsitz, dass eine Zustimmung von Bundesministerin Leonore Gewessler zur EU-Renaturierung rechtswidrig sei. Österreich müsse sich enthalten, sonst droht eine Nichtigkeitsklage beim EuGH.

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Nehammer verliert NervenUneinigkeit in der KoalitionKoalitionskrach drohtGewessler bleibt eisernEU-Abstimmung: Unklare MehrheitsverhältnisseQuelle

Nehammer verliert Nerven

Nehammer schrieb an den belgischen Premier, dass die Bundesministerin für Klimaschutz, Leonore Gewessler, nicht berechtigt sei, Österreich zur Zustimmung zu verpflichten. „Die Republik Österreich hat bereits erklärt, sich der Stimme zu enthalten“, betonte Nehammer.

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Uneinigkeit in der Koalition

Das Bundeskanzleramt betonte, dass es eine negative Stellungnahme der Bundesländer gibt und das Einvernehmen zwischen den Ministerien fehlt. „Die Voraussetzungen für eine Zustimmung sind nicht gegeben“, so das Kanzleramt. Eine Nichtigkeitsklage müsste Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) einbringen. Dafür sei kein Ministerratsbeschluss nötig, womit die Zustimmung der Grünen entfällt.

Koalitionskrach droht

Gewessler hatte angekündigt, dem EU-Renaturierungsgesetz zuzustimmen, was zu Spannungen in der Koalition führte. ÖVP und Grüne streiten, ob Gewessler Einvernehmen mit den Bundesländern und dem Landwirtschaftsministerium hätte herstellen müssen. Edtstadler beschuldigte Gewessler am Sonntag, „vorsätzlich einen Verfassungs- und Gesetzesbruch“ zu begehen. „Recht muss Recht bleiben“, sagte Edtstadler. „Ideologie darf niemals über dem Recht stehen.“

Gewessler bleibt eisern

Die grüne Ministerin plädierte vor dem EU-Umweltministertreffen für eine „Abrüstung der Worte“. Sie erwarte keine Ministeranklage und halte ihre Zustimmung für rechtskonform. Die ÖVP wollte abwarten, ob es überhaupt zur Abstimmung kommt.

EU-Abstimmung: Unklare Mehrheitsverhältnisse

Eine qualifizierte Mehrheit für die EU-Verordnung war zuletzt nicht absehbar. Ob es zu einem Votum kommt, hängt von der Einschätzung der belgischen Ratspräsidentschaft ab. Gewessler äußerte sich besorgt, da das Gesetz über Monate verhandelt wurde. „Verzögerung und Unklarheit geben unserer Natur keinen Zentimeter mehr zum Atmen“, erklärte sie. Gewessler kündigte an, am Montag zuzustimmen, falls abgestimmt wird.

Quelle

krone.at

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