Auf einen Blick: Die EU-Kommission verweigert konkrete Gesetzesänderungen gegen die sogenannte „Regierung der Richter“. Trotz Vorwürfen politischer Befangenheit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei Migrationsthemen beharrt Kommissar Magnus Brunner (ÖVP) auf der alleinigen Deutungshoheit der Luxemburger Richter.
Worum es geht: Die verspätete Antwort der Kommission lässt den Konflikt zwischen nationaler Souveränität und supranationaler Rechtsprechung eskalieren. Die Anfrage von Fabrice Leggeri (PfE, Frankreich) zielt auf die Korrektur richterlicher Urteile, welche die Abschiebeziele der Mitgliedstaaten regelmäßig unterlaufen.
Zum Nachlesen:
Was Leggeri wissen wollte
Die Forderung: Der Abgeordnete kritisiert eine „vorherrschende Rechtskultur“, die Grundrechte derart breit interpretiert, dass demokratische Entscheidungen zur Migration wirkungslos werden. Er zieht die Unparteilichkeit des EuGH in Zweifel, nachdem dieser sich auf Social Media offensiv zur Flüchtlingshilfe bekannte.
- Klarstellung des EU-Rechts: Ob die Kommission Gesetze nachschärft, wenn Richterinterpretationen den Zielen des Gesetzgebers widersprechen.
- Legislative Initiative: Ob neue Vorschläge geplant sind, um den ursprünglichen Willen der EU-Staaten gegen die Auslegung der Gerichte abzusichern.
Brunner verweist auf den Migrationspakt
Der Befund: Die Kommission blockt ab und stellt sich schützend vor den Apparat. Brunner betont, dass der EuGH die „einzige zuständige Institution“ für die verbindliche Auslegung von EU-Recht sei. Anstatt auf die Kritik an der richterlichen Befangenheit einzugehen, verweist er auf die bestehenden Überprüfungsklauseln im neuen Migrations- und Asylpakt.
Warum das wichtig ist: Brüssel zementiert den Status Quo, in dem politische Mehrheiten in Migrationsfragen am Veto der Richter scheitern können. Für die Mitgliedstaaten bedeutet das: Selbst neue Gesetze bleiben Geiseln der richterlichen Interpretation.
BrĂĽssel opfert den Gestaltungswillen der Mitgliedstaaten durch die unantastbare Deutungshoheit luxemburgischer Richter.
Frank sagt:


