Fass ohne BodenFass ohne Boden
Notification Show More
Font ResizerAa
  • Investigativ
  • Über FoB
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Politischer Islam
  • Presse
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Spenden
Reading: Coronavirus: Offizielle Informationen für GWDs und Milizsoldaten
Font ResizerAa
Fass ohne BodenFass ohne Boden
Suche
  • Investigativ
  • Über FoB
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Politischer Islam
  • Presse
  • Cookie-Richtlinie (EU)
  • Spenden
Follow US
Copyright © 2016-2024 Fass ohne Boden
Politik

Coronavirus: Offizielle Informationen für GWDs und Milizsoldaten

Alexander Surowiec
16. März 2020
Bundesheer - Foto: Wolfgang Riedlsperger
Bundesheer - Foto Wolfgang Riedlsperger
SHARE

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen beschlossen. Hierzu hat das Bundesheer nun einen Fragekatalog veröffentlicht. Anlassfall war die gestrige Pressekonferenz der Verteidigungsministerin Klaudia Tanner. Hierzu wurde bekannt gegeben:

  • Grundwehrdiener, die Ende März 2020 abgerüstet wären, werden nicht abrüsten.
  • Eine Einberufung von Milizsoldaten wird geprüft und vorbereitet.

Die wichtigsten Fragen wurden vom Militär beantwortet

Muss ich im April (Anm.: als Grundwehrdiener) einrücken?
Ja, der gültige Einberufungsbefehle ist von der derzeitigen Situation nicht berührt.

- Digital Nakam Werbung -
Werbung - Digital NakamWerbung - Digital Nakam

Ich bin Milizsoldat – kann ich mich freiwillig melden? Ich bin kein Milizsoldat – kann ich mich trotzdem melden?
Nein, eine freiwillige Meldung ist nicht möglich. Nur strukturierte Einheiten werden einberufen.

Ich bin Milizsoldat, wohne im Ausland, muss ich auch einrücken?
Ja, wer einen Einberufungsbefehl erhält, der muss auch einrücken.

Ich bin Grundwehrdiener kurz vor dem Abrüsten. Wie lange muss ich bleiben?
Grundwehrdiener, die Ende März 2020 abrüsten hätten sollen, werden vorerst nicht abrüsten können (Rechtsgrundlage WG §23a).

Wie viel verdiene ich als GWD im verlängerten Grundwehrdienst?
Grundwehrdiener, die nun nicht abrüsten, bekommen exakt dasselbe Geld wie bisher im Grundwehrdienst.

Ich war bis vor kurzem Grundwehrdiener und bin nicht Milizsoldat. Kann ich dennoch eingezogen werden?
Nein, es werden nur Milizsoldaten einberufen, die beordert sind.

Ich bin Milizsoldat – muss ich einrücken? Welche Milizeinheiten betrifft das? Wie lange wird der Einsatz dauern?
Das wird derzeit geprüft. Alle, die es betrifft, werden rechtzeitig informiert. Voraussichtlich werden bis zu 3.200 Soldaten in den Einsatz gebracht.

Ich bin Milizsoldat und werde in der momentanen Situation im Unternehmen gebraucht – muss ich unbedingt einrücken?
Ja, wenn einen Einberufungsbefehl erhält, der muss einzurücken.


Weitere Fragen? Service-Helpline des Bundesheeres: 050201


Gesetzestext: WG § 23a. Einsatz- und Aufschubpräsenzdienst sowie außerordentliche Übungen (ris.gv.at)

 (1) Die Heranziehung von Wehrpflichtigen des Miliz- und des Reservestandes zum Einsatzpräsenzdienst verfügt bis zu einer Gesamtzahl von 5 000 Wehrpflichtigen nach den Vorschriften des Abs. 3 und innerhalb der ihm von der Bundesregierung erteilten Ermächtigung der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, darüber hinaus der Bundespräsident. Hält der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport eine solche Verfügung für erforderlich, so hat er dem Bundespräsidenten und der Bundesregierung hierüber unverzüglich zu berichten. Sofern eine solche Heranziehung ausschließlich Wehrpflichtige betrifft, die der Meldepflicht nach § 11 Abs. 6 unterliegen, verfügt sie jedenfalls der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport innerhalb der ihm von der Bundesregierung erteilten Ermächtigung.

(2) Bei außergewöhnlichen Verhältnissen kann die Entlassung von Wehrpflichtigen vorläufig aufgeschoben werden bei der Beendigung

  1. des Grundwehrdienstes oder
  2. eines Wehrdienstes als Zeitsoldat oder
  3. einer Milizübung oder
  4. einer freiwilligen Waffenübung oder eines Funktionsdienstes.

(3) Die Gesamtzahl der Wehrpflichtigen, die auf Grund einer Verfügung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport den Einsatzpräsenzdienst und den Aufschubpräsenzdienst leisten, darf zu keiner Zeit 5 000 übersteigen. In diese Zahl sind Wehrpflichtige, die der Meldepflicht nach § 11 Abs. 6 unterliegen und vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport zum Einsatzpräsenzdienst herangezogen werden, nicht einzurechnen.

(4) Bei außergewöhnlichen Verhältnissen kann der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport innerhalb der ihm von der Bundesregierung erteilten Ermächtigung die Heranziehung von Wehrpflichtigen zu außerordentlichen Übungen als vorsorgliche Maßnahme zur Verstärkung der Verteidigungsbereitschaft verfügen.

Newsletter anmelden

Bleib steil und informiert!

By signing up, you agree to our Terms of Use and acknowledge the data practices in our Privacy Policy. You may unsubscribe at any time.
Share This Article
Facebook Whatsapp Whatsapp
Keine Kommentare Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Gönn dir diese Artikel

Urteil - beeboys - Adobe Stock - FoB
Politik

Skandalurteil bei BMEIA-Postenbesetzung

Alexander Surowiec
21. August 2025
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger - SEPA.Media - Michael Indra
Politik

Meinl-Reisingers Kommission wankt

Alexander Surowiec
17. August 2025
Michael Schnedlitz - FPÖ TV - FoB
InvestigativPolitik

BMEIA: Schweigen & Sicherheitslücken

Alexander Surowiec
6. August 2025
Einwilligung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Einwillligung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}
News - Adobe Stock - wayhome.studio - FoB
Werde smarter in drei Minuten.
News Hub. Hart. Fair. Steil.

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?