Telekom-Anklage „gesetzeskonform“ und Vorwürfe „prägnant“

"Strafrechtlich geht es etwa um den Vorwurf der Untreue, der Geschenkannahme durch Machthaber, Geldwäscherei bzw. Beihilfe dazu. Es gilt die Unschuldsvermutung." Zum Artikel auf derstandard.at  

Redaktion
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