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Politik

Österreich: Das vorläufige Ende der Maskenpflicht

Sujetbild Coronamaske - Alexandra-Koch - Pixabay
Sujetbild Coronamaske - Alexandra-Koch - Pixabay
Alexander Surowiec
30. Mai 2022
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1 Min Read

Die dafür notwendige Verordnung soll heute, 30. Mai 2022, im Laufe des Tages erlassen werden. Wien bleibt, wie bereits durch Bürgermeister Michael Ludwig am Wochenende angekündigt, strenger. Beispielsweise bleibt die Wiener Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln erhalten.

Seit dem letzten Lockerungsschritt im April 2022 galt die FFP2-Maskepenpflicht noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen. Unter dem sogenannten lebensnotwendigen Handel sind gemeint Supermärkte, Postfilialen und Apotheken.

Vergangene Woche teilte die Bundesregierung mit, dass ab dem 1. Juni vorerst drei Monate die Maßnahmen „vorläufig pausiert” werden. Nur bei vulnerablen Grupen wie Spitälern, Alten- und Pflegeheimen bleibt die Maskenpflicht aufrecht. Eine Wiedereinführung bei steigenden Fallzahlen ist möglich. Eine Wiedereinführung ab Herbst ist höchst wahrscheinlich, so das Gesundheitsministerium.

Über den Sommer bleibt bundesweit weiter ausgesetzt die Corona-Impfpflicht. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen. Auf Empfehlung der Expertenkommission wurde die Impfpflicht bis 1. Juni ausgesetzt. Nun wird diese Verordnung nach einer weiteren Empfehlung der Experten über den Sommer verlängert.

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