Zadic genoss bislang sowohl in der Partei als auch in der Bevölkerung hohes Ansehen. Bei der Nationalratswahl wird sie als Wiener Spitzenkandidatin antreten und auf dem grünen Bundeskongress erhielt sie 98,5 Prozent Zustimmung. In sozialen Netzwerken ist sie beliebt, kürzlich verkündete sie auf Instagram die Geburt ihres zweiten Kindes und erhielt dafür viel positive Resonanz.
Reform als Bewährungsprobe
Doch das Image der Ministerin hat durch die geplante Reform der Strafprozessordnung gelitten. Diese sieht vor, dass künftig eine richterliche Genehmigung für die Sicherstellung eines Datenträgers nötig ist, was von Kritikern als Entmachtung der Staatsanwaltschaften gesehen wird. Der Entwurf wurde offenbar nicht ausreichend mit der Justiz abgestimmt. Verschiedene Interessensvertretungen beklagen die kurze Begutachtungsfrist. „Eine fundierte Stellungnahme […] ist den Begutachtungssenaten bei einer derart kurzen Frist nicht möglich“, kritisierten die Präsidenten der vier Oberlandesgerichte.
Verlängerung der Begutachtungsfrist
Nach massiver Kritik kündigte Zadic an, die Begutachtungsfrist bis Ende Juli zu verlängern. Damit würde der Beschluss wohl erst im September erfolgen. „Wir müssen die Justiz in diesen Prozess besser einbinden“, erklärte Zadic in einem ersten Statement.
Spannungen in der Koalition
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) hält weiterhin an einem Beschluss im Juli fest. Die türkis-grüne Koalition droht, durch diesen Streitpunkt weiter belastet zu werden.
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