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Kommentar

Es war Vergewaltigung

Warum die SPÖ eine Story aus 2017 aufwärmt.

Sujetbild Vergewaltigung - Jills Pixabay - Runway FoB AI
Sujetbild Vergewaltigung - Jills Pixabay - Runway FoB AI
Alexander Surowiec
21. April 2026
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6 Min Read

In drei Zeilen: Die SPÖ greift nach neun Jahren eine alte Recherche von Fass ohne Boden auf, um Kritik am Babler-Video als einen politischen Angriff abzutun. Am 3. Oktober 2017 habe ich eine Geschäftsführerin höflich um Stellungnahme gebeten – mit einem verifizierten Schweizer Strafurteil gegen ihren damaligen Geschäftspartner. Drei Tage später wurde genau dieser Geschäftsführer still und leise abberufen – dieselbe Kanzlei, die mir damals Anwälte geschickt hat, schrieb mir am Freitag ein Mail wieder.

Liebe @SylviaSteinitz , es war Vergewaltigung.
Fangen wir mit meiner E-Mail vom 3. Oktober 2017 an:

Betreff: „Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Entführung, Sachentziehung, unrechtmäßigen Aneignung, versuchten Nötigung, mehrfachen Sachbeschädigung und mehrfacher…

— Alexander Surowiec (@SuroAlex) April 21, 2026

Liebe @SylviaSteinitz, es war Vergewaltigung.

Fangen wir mit meiner E-Mail vom 3. Oktober 2017 an.

E-Mail FoB – Screenshot 20171003 geschwärzt

Betreff: „Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Entführung, Sachentziehung, unrechtmäßigen Aneignung, versuchten Nötigung, mehrfachen Sachbeschädigung und mehrfacher Hausfriedensbruch“

„Für unsere kommende Story möchte ich Ihnen, wie allen anderen Gesellschaftern und dem Geschäftsführer einige Fragen stellen. Ich ersuche Sie daher um eine Stellungnahme, damit wir auch Ihre Perspektive und Ihre Sichtweise in den Artikel einfließen lassen können.“

Ist Ihnen bekannt, dass Herr X Y am 9. April 2013 für folgende Artikel, sprich Paragraphen, nach Schweizer Strafgesetzbuch rechtskräftig verurteilt wurde?

  • ‚Es wird anerkannt (gekürzt):
  • der Vergewaltigung im Sinne von Art. 190 Ziff. 1 StGB,
  • der Freiheitsberaubung und Entführung im Sinne von Art. 183 Ziff. 1 Abs. 1 und 2 StGB,
  • der Sachentziehung im Sinne von Art. 141 StGB (bezüglich iPhone),
  • der unrechtmässigen Aneignung im Sinne von Art. 137, 2 Abs. 2 StGB (bezüglich Fotoraumen mit Ultraschallbildern),
  • des mehrfachen, teilweise versuchten Diebstahls im Sinne von Art. 139 Ziff. 1 StGB, teilweise in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB (bezüglich Laptop Mac Book und Fingerring),
  • der versuchten Nötigung im Sinne von Art. 181 StGB in Verbindung mit Art. 22 Abs. 1 StGB,
  • der mehrfachen Sachbeschädigung im Sinne von Art. 144 Abs. 1 StGB,
  • des mehrfachen Hausfriedensbruchs im Sinne von Art. 126 Abs. 1 StGB.
  • Im Übrigen wird der Beschuldigte vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen.‚

Die Echtheit des Urteils vom 9. April 2013 haben wir als Redaktion in Dietikon (Schweiz) am 25.09.2017 verifizieren lassen. Der leitende Gerichtsschreiber hat die Verifikation unterschrieben. Somit ist das Urteil echt und vom Bezirksgericht bestätigt.

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Sie können mich gerne zurückrufen. Die Story geht noch diese Woche online.“

Ich habe das Urteil nicht erfunden. Ich bin selbst in die Schweiz geflogen und habe das Urteil am Bezirksgericht prüfen lassen. Der leitende Gerichtsschreiber hat die Echtheit bestätigt.

Und was ist dann geschehen? Es kam keine Antwort. Stattdessen: Anwälte, Drohungen, Rufmord und eine „Hetzkampagne“ in den Medien.

Erkennst du die Methode?

Darüber hinaus war ich nie ein reiner Parteisoldat. Und was mir bei der Aufzählung aufgefallen ist, es fehlen wesentliche Meilensteine meiner politischen Laufbahn. Ich war politisch aktiv bei der ÖVP, bei der JVP und beim Wirtschaftsbund Wien. Aber ich war auch linker Studienvertreter in der IG Publizistik 2011–2013 und schwarzer ÖH-Sprecher der Militärakademie 2006–2007.

Ich kenne beide Seiten. Ich rieche Scheiße von links genauso wie von rechts. Und ich habe kein Problem, hinzuschauen – egal wer gerade an der Macht ist.

Und nun kommen wir zu eurem Anwalt und eurer Kommunikationsstrategie, damals und heute. Lege ich die Dokumente zusammen, zeigt sich die gleiche Vorgehensweise wie damals.

Drei Tage nach meiner Mail vom 3. Oktober 2017 – also am 6. Oktober 2017 – wurde der Geschäftsführer per Gesellschafterbeschluss mit sofortiger Wirkung als Geschäftsführer abberufen.

Internes Schreiben – Foto 20171013 – geschwärzt

Der Vergewaltiger wurde 2017 still und leise aus der Firma entfernt, neue Leute reingesetzt. Und genau jener Anwalt, der mir am Freitag geschrieben hat, war 2017 informiert.

Übrigens: Ich habe keinen einzigen Tag mit meinem Team die Kanzlergattin observiert, sondern ausschließlich mit Ex-Militärangehörigen den Vergewaltiger. Wenn du willst, kann ich gerne ein paar Stellen aus dem Urteil zitieren. Eine lokale linke Gazette macht es aktuell in einer anderen Causa gerade auch. Ich hingegen möchte alte Wunden einer armen Mutter nicht aufreißen.

Am 3. November 2017 hat genau jene Rechtsanwaltskanzlei den Firmenbuchantrag gestellt. Dieselbe Anwaltskanzlei, die mir am Freitag ein Schreiben zugeschickt hat. Daher veröffentliche ich an dieser Stelle mein Schreiben, das ich dem Anwalt gestern, am 20.04.2026 zukommen lassen habe:

„Sehr geehrter Herr X Y,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. April 2026.

Es freut mich, nach all den Jahren wieder von Ihnen zu lesen. Zur Causa X aus dem Jahr 2017 würde mich nach wie vor eine Antwort von Ihnen und Frau X Y interessieren.

Zu Ihrem Aufforderungsschreiben teile ich Ihnen Folgendes mit: Der beanstandete Artikel sowie das dazugehörige Posting wurden unverzüglich von unserer Website https://www.fob.at und allen anderen von uns verantworteten Medien entfernt.

Ich danke Ihnen für Ihr Entgegenkommen und komme Ihnen meinerseits ebenfalls entgegen. Anmerken möchte ich jedoch, dass im gesamten Artikel das Wort „SPÖ“ kein einziges Mal vorkam und die Kritik ausschließlich der Funktion des Herrn Vizekanzlers Babler als Medienminister galt.

Sehr gerne lade ich Herrn Vizekanzler Babler zu einem kritischen Interview ein – gerne auch auf Englisch (siehe beispielhaft das Transkript: https://www.fob.at/transcript-interview-with-serhiy-vahanyan/).

Mit freundlichen Grüßen, Alexander Surowiec“

Zur Erinnerung: Aufgrund meiner militärischen Ausbildungen kann ich Wochen warten. Ich kann Monate warten. Ich kann Jahre warten. Die Mail von 2017 liegt jetzt öffentlich da. Die Fragen sind bis heute nicht beantwortet.

Ich freue mich sehr, dass du nach neun Jahren unsere Enthüllung aufgreifst. Scheinbar schlummert in dir noch eine Journalistin. Aber ich verstehe auch, dass du nun als „Kollegin“ agieren musst.

Immer diese störenden Fakten: Ich bin weder Pressesprecherin, noch bin ich „die SPÖ“. Ich zitiere in meinem Thread aus Medienberichten oder beziehe ich mich darauf. Wenn Sie ein Problem mit deren Inhalt haben, darf ich Sie bitten sich an die betreffenden Medien zu wenden. Schönen…

— Sylvia Steinitz (@SylviaSteinitz) April 21, 2026

Die Akten bleiben. Die Fakten bleiben. Und FoB bleibt auch.

Nachtrag zur „Kollegin“: Sylvia Steinitz hält fest, dass sie weder Pressesprecherin noch die SPÖ ist. Daher haben wir „Pressesprecherin“ gegen „Kollegin“ ersetzt. Der eigentliche Wortlaut laut X lautet: „Arbeitet für die SPÖ-Kommunikation.“

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