Auf einen Blick: Die FPÖ kritisiert scharf, dass die Universität Wien Personen mit terroristischer Vergangenheit eine Bühne bietet. Während eine Veranstaltung mit dem rechten Publizisten Götz Kubitschek in Uni-Räumen untersagt wurde und er nur vor dem Gebäude auftreten durfte, referierte das ehemalige Al-Kaida-Mitglied Mohamedou Ould Slahi am 8. Juni 2026 auf dem Campus. Das Ministerium zieht sich in der Beantwortung auf die Autonomie der Hochschule und der Studentenvertretung zurück.
Die Antwort: Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) gibt an, erst am 31. Mai 2026 durch Berichterstattung im Kurier von der Veranstaltung erfahren zu haben. Ministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) betont, Raumvergabe und inhaltliche Gestaltung lägen im eigenen Wirkungsbereich der Universität Wien und der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH).
- Das Ressort übe keine direkte Kontrolle über einzelne Veranstaltungen aus und habe keine Sicherheitsbewertung der Vortragenden vorgenommen. Dies falle in die Zuständigkeit des Innenministeriums.
- Zudem fließen laut Ministerium keine Ressortmittel an Organisationen wie CAGE International oder die Dokustelle Islamfeindlichkeit.
Zahlen auf einen Blick:
- 18 Universitäten verfügen laut Ministerium über Anlaufstellen für Antisemitismusprävention.
- 6 Professuren haben einen expliziten Schwerpunkt auf Antisemitismusforschung.
- 2025–2027: In dieser Leistungsvereinbarungsperiode wurden erstmals spezifische Maßnahmen gegen Extremismus und Radikalisierung mit den Universitäten vereinbart.
Fragesteller: Christian Hafenecker, MA (FPÖ), Anfrage 6578/J, Beantwortung 5956/AB.
Kernfragen (Auswahl):
- Wann erfuhr das Ressort von der Veranstaltung?
- Wurde sie geprüft, bewertet oder sicherheitspolitisch begleitet?
- Gab es Kontakt zu Universität oder ÖH?
- Welche Maßnahmen setzt das Ressort gegen islamistische Tendenzen im universitären Umfeld?
- Wie beurteilt es Auftritte ehemaliger Guantánamo-Häftlinge und Verbindungen zu CAGE?
- Wurden CAGE oder die Dokustelle direkt oder indirekt gefördert?
- Welche Kontrolle hat das Ressort über Raumvergaben und politische Veranstaltungen?
- Wurden in Leistungsvereinbarungen Maßnahmen gegen Extremismus festgeschrieben – und Förderungen je wegen extremistischer Auffälligkeiten überprüft oder beendet?
Zwischen den Zeilen: Die Berufung auf „universitäre Autonomie“ wirkt selektiv. Bei Kubitschek hat die Uni-Leitung 2023 eine Veranstaltung in eigenen Räumen unterbunden. Das Ministerium sieht darin offenbar kein Problem.
- Beim Auftritt Slahis wird dieselbe Autonomie zum Argument, sich jeder inhaltlichen Bewertung zu enthalten.
- Die Zuständigkeit für Sicherheit wird an das Innenministerium weitergereicht – ohne dass daraus eine gemeinsame Linie für den Campus erkennbar wird.
Was fehlt: Eine klare Aussage, warum jemand, der nach eigenen Angaben Al-Kaida den Treueeid geleistet und in Afghanistan im Dschihad gekämpft hat, als geeigneter Gesprächspartner für Studenten gilt – auch wenn er später ohne Anklage aus Guantánamo entlassen wurde.
Autonomie erklärt das Verfahren. Sie ersetzt keine politische Bewertung.
Frank sagt:

