Skandalurteil: Influencer, Blogger und YouTuber müssen herhalten
„Wenn Hobby-YouTuber und nicht-kommerzielle Blogger auf Facebook, Instagram oder anderen Plattformen ihre Videoangebote als gewerbliche Abrufdienste nach dem Audiovisuellen Mediendienste-Gesetz (AMD-G) unter die Regulierung der Medienbehörde stellen müssen, ist die…

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